Lösung
Nein, das sind
verschiedene Dinge, die zumindest begrifflich unterschieden werden
sollten! Folgende Ausführungen zeigen das, ohne dass wir die
zugehörigen Begriffe (wie Term) selbst völlig präzisieren.
Bei der "Umformung eines Termes oder Rechenausdrucks" wird
aus einem gegebenen Term T eine neuer Term S gemacht, so dass T=S
gilt. So wird der Term (a+2b)² mit Hilfe der Distributivgesetze
in den Term a²+4ab+4b² umgewandelt, für den jedoch
(a+2b)²=a²+4ab+4b² gilt.
Gleichungsumformung: Eine
Gleichung hat die Form L=S, wobei L und S Terme sind. Nehmen wir die
Bestimmungsgleichung 4x²+2x-3= 1. Diese formt man um in eine
andere Gleichung 2x²+x=2
mit genau denselben Lösungen. Die Terme dieser
neuen Gleichung sind aber keineswegs Termumformungen der Terme der
alten. So gilt sicher nicht 4x²+2x-3=2x²+x. Aber eine
Termumformung eines der Terme der Gleichung führt zu einer
Gleichungsumformung. So ist 2x²+x=x(x+2) was zu der weiteren
Gleichungsumformung x(x+2)=2 führt. Generell entsteht bei einer
Gleichungsumformung eine neue Gleichung, die mindestens die
Lösungen der alten Gleichung hat. Hat sie genau dieselben
Lösungen, spricht man von einer Äquivalenzumformung
der Bestimmungsgleichung.
"A=B wird
mit C multipliziert" soll immer heißen: Die beiden Terme A
und B werden jeweils mit C multipliziert. Das ergibt eine
Gleichungsumformung, nämlich die neue Gleichung AC=BC.
Anschließend werden die neuen Term AC und BC u.U. weiter
umgeformt, etwa mit Hilfe der Distributivgesetze. Etwa: 2a-2=5+b soll
mit (a+b) multipliziert werden. Das gibt (2a-2)(a+b)=(5+b)(a+b).
Beide Terme können mit Hilfe der Distributivgesetze weiter
verarbeitet werden und ergeben die neue Gleichung
2a²+2ba-2a-2b=5a+5b+ba+b².
Hat C Nullstellen, dann ist der Übergang von A=B nach AC=BC u.U. keine Äquivalenzumformung, da weitere Lösungen hinzukommen können.